Zu folgenden Zeitpunkten müssen die Runden abgeschlossen sein:
Runde | Datum |
1. Runde | 18. Mai 2024 |
2. Runde | 29. Juni 2024 |
3. Runde |
|
Final |
|
Amtscup-Reglement
Für den Gruppenwettkampf nach Cupsystem im Amt Frutigen:
-
Schiessprogramm:
- Grundlagen
Reglement des SSV.
Ausführungsbestimmungen des Kantonalschützenvereins Bern. -
- Waffenarten
Kat. 1 Karabiner, Langgewehr, Standardgewehr, Freie Waffen, Sturmgewehr 57 + 90 - Zielvorrichtungen
Gemäss Bestimmungen des SSV sowie Gruppen-Meisterschaft SSV 300m.
- Waffenarten
- Trefferfeld
Kat. 1 Scheibe A, in 10 Kreise eingeteilt. - Schusszahl
Kat. 1 15 Schüsse 10 Schüsse Einzelfeuer, 5 Schüsse Serie ohne Zeitbegrenzung - Probeschüsse
Pro Schütze sind maximal 5 Probeschüsse gestattet. - Stellung
Langgewehr, Karabiner liegend aufgelegt (Ring od. Blockkorn), Freie Waffen nicht liegend, Standardgewehr liegend frei, Sturmgewehr 57 ab Mittel- od. Vorderstütze, Sturmgewehr 90 ab Vorderstütze - Zeitlimite
120 Minuten -
Gutpunkte pro Schütz/in
- Standardgewehr / Freie Waffen 0 Punkte
- Karabiner / Langgewehr 3 Punkte
- Sturmgewehr 90 3 Punkte
- Sturmgewehr 57/03 3 Punkte
- Sturmgewehr 57/02 5 Punkte
- Maximales Einzelresultat
150 Punkte (inkl. Gutpunkte) - Altersvergünstigungen
Seniorveteranen dürfen mit der freien Waffe, liegend frei schiessen. Für alle anderen Waffenarten gibt es keine Altersvergünstigungen. Diese Regelung ist sinngemäss auch für Inhaber eines IV-Ausweises anzuwenden. - Munition
Es darf nur Vereinsmunition verschossen werden. Findet der Wettkampf auswärts statt, ist die Munition mitzubringen. - Rangordnung
Die Summe der 75 Schüsse ergibt das Gruppenresultat. Bei Gleichheit entscheiden die besseren Einzelresultate, die grössere Anzahl 10er der ganzen Gruppe,die Summe der 5 Tiefschüsse vom Seriefeuer und zuletzt der Losentscheid durch die Gruppenchefs. Für den Final gelten die Bestimmungen gemäss Art. 4.1 - Unkostenbeitrag
Jeweilige Höhe des Gruppendoppels wird durch die zuständige Amtsdelegiertenversammlung des Amtsver- bandes festgelegt. Beide Gruppen (Heim und Gast) leisten den identischen Beitrag. (je ½ des Gruppendoppels) - Auszeichnungen
Die Siegergruppe erhält einen Wanderpreis. JederFinalteilnehmer erhält eine Kranzkarte KSV, abgestuft nachRang. Die Abgabe weiterer Wanderpreise oderErinnerungsgaben bleibt dem Cupkomitee vorbehalten. - Standbenützung
Die Vereine, die ihren Stand zur Durchführung einer offiziellen Runde des Amtscup zur Verfügung stellen, haben einen verantwortlichen Schützenmeister aufzubieten. Für die anfallenden Unkosten steht der Heimgruppe ihr Gruppendoppel zur Verfügung. Die Hülsen bleiben Eigentum der durchführenden Sektion.
- Grundlagen
-
Bestimmungen
- Jede Schützengesellschaft des Amtes Frutigen kann sich mit einer beliebigen AnzahlGruppen am Wettkampf beteiligen. Die Gruppen sind mit römischen Ziffern und Namen zubezeichnen.
- Je fünf Schützen der gleichen Gesellschaft bilden eine Gruppe. Mehrfachmitglieder müssender B-Gesellschaft 3 Jahre angehören.
- Die personelle Zusammensetzung der Gruppe ist Sache der Schützengesellschaften. DieGruppen behalten während einem ganzen Jahr ihren Namen und ihre Nummer. Pro Jahrund Gruppe können maximal 2 Schützen mutiert werden, davon maximal 1 Schütze auseiner Gruppe welche bereits ausgeschieden ist. Jeder Schütze ist in einer Runde nur einmalschiessberechtigt. Im Final darf nach dem ersten Durchgang keine Änderung der Gruppenzusammenstellungvorgenommen werden.
- Mit der Vorbereitung und Durchführung des Amtscup wird ein Amtscup-Komitee beauftragt.Dieses Komitee besteht aus:
a) vier Mitgliedern aus der Region Süd: (Adelboden, Frutigen, Kandersteg, Kandergrund)
b) drei Mitgliedern aus der Region Nord: (Aeschi, Krattigen, Reichenbach)
c) ein freies Mitglied
d) ein Vertreter des Amtschützenverbandes
Das OK konstituiert sich selbst. -
Für den Wettkampf werden immer zwei Gruppen, sofern möglich nicht dem gleichen Vereinangehörend, einander gegenübergestellt (ausgelost). Die verlierende Gruppe scheidet fürdas laufende Jahr aus. Bei Dreier-Gruppen scheidet nur eine Gruppe aus.
- Gruppen welche ausschliesslich mit 5 schiessenden Jungschützen/innen oder Junior/innensich separat anmelden, werden in der jeweils ersten Runde jedes Jahres, in einemseparaten Feld untereinander ausgelost. Jungschützen-Feld Ereignet sich der Fall, dass trotzdem ein NICHT Jungschütze/in oder Junior/in amWettkampf schiesst, wird die Gruppe für das laufende Jahr disqualifiziert.
- Die Gegenüberstellung der Gruppen erfolgt durch das Los. Die Auslosung wird durch dasAmtscup-Komitee vorgenommen.
- Das Vorschiessen einzelner Schützen ist nicht gestattet.
- Die zugelosten Gruppen organisieren sich selbst. Die zuerst aufgeführte Gruppe hat Heimvorteil und ist verantwortlich für den Schützenmeister, sowie für die Schiesspublikation. Fürdiese Unkosten steht ihnen ihr Gruppendoppel zur Verfügung. Ist es einer Gruppe auspersonellen oder anderen Gründen nicht möglich eine Runde auf dem vorgeschriebenenPlatz zum vereinbarten Termin zu absolvieren, kann sie sich mit der Gegengruppe inVerbindung setzten, um abzuklären, ob eine Verschiebung des Wettkampfes möglich ist.Wenn ja, steht den beiden gegeneinander ausgelosten Gruppen die Wahl des Platzes unddes Schiessbeginns frei, wobei die Platzwahl derjenigen Gruppe zusteht, die um
- Verschiebung angefragt wurde. Einzige Bedingung ist, dass beide Gruppen zur gleichenZeit auf dem gleichen Platz schiessen. Die Schiesszeit beträgt auch hier 120 Minuten(Art 3.3). Kann keine Einigung erziehlt werden, entscheidet der Obmann.
-
Ablauf des Wettkampfes
- Der Wettkampf wird in einem oder mehreren Durchgängen und einem Final durchgeführt.Das Amtscup-Komitee setzt die jeweiligen Termine fest. Der Final findet jeweils im MonatSeptember statt.
- Um die gewünschte Teilnehmerzahl zu erreichen, kann das Amtscup-Komitee Dreier-Gruppen bilden.
- In jedem Durchgang (inkl. Final) stehen jeder Gruppe 120 Minuten zur Verfügung.
- Jeder Gruppe steht nur eine Scheibe zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet dasAmtscup-Komitee.
- Die gegeneinander ausgelosten Gruppen liegen nebeneinander und warnen sichgegenseitig. Die Scheibenzuteilung ergibt sich durch Losentscheid der Gruppenchefs.(Final siehe Art. 4.3)
- Am Schluss dieses Schiessens ist das Original des Standblattes an den zuständigen CupVertreter zu senden. Alle Gruppen, die an der nächsten Runde teilnehmen, sind schriftlichüber die erzielten Resultate und die ausgelosten Gruppen zu orientieren.
- Verstösse gegen dieses Reglement können vom Amtscup-Komitee mit Disqualifikationbestraft werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften des SSV über das freiwillige Schiesswesen, sowie die Schiessordnung des SSV.
- Reklamationen erledigt der zuständige Schützenmeister in erster Instanz. Er ist u.a. befugt,beim Vorliegen wichtiger Gründe, die Gruppenschiesszeit zu verlängern. Rekurse gegenEntscheide des Schiessplatz-Schützenmeisters sind innert zwei Tagen schriftlich an denCup-Präsidenten einzureichen. Der Entscheid des Amtscup-Komitee ist endgültig.
-
Final
- Der Austragungsort wird vom Amtscup-Komitee jährlich an der Delegiertenversammlungdes Amtschützenverbandes bestimmt. Jede für den Final qualifizierte Gruppe schiesst zweiDurchgänge. Der Durchschnitt beider Durchgänge entscheidet über die Rangordnung. BeiGleichheit entscheiden die besseren Einzelresultate der beiden Finalrunden.
- Das Amtscup-Komitee kann die Schiesszeiten (Art. 3.3) verlängern.
- Die Scheibenzuteilung im Final wird vom Amtscup-Komitee vorgenommen. JedeFinalgruppe stellt einen Warner.
-
Orientierung/Beschluss
- Der Obmann des Amtscup-Komitee erstattet an der Delegiertenversammlung desAmtsverbandes Bericht und orientiert über den Amtscup.
- Dieses Amtscup-Reglement (Viertausgabe) mit Schiessprogramm und Bestimmungenwurde an der ordentlichen Delegiertenversammlung des Amtschützenverbandes Frutigenvom 25. Februar 2003 in Kandersteg genehmigt und tritt sofort in Kraft. Es kann jederzeitdurch die Delegiertenversammlung revidiert werden, sofern das Amtscup-Komitee eineRevision vorschlägt. Abänderungsvorschläge von Vereinen sind bis spätenstens31. Dezember schriftlich und begründet dem Präsidenten des Amtscup-Komitees einzureichen.
Revidiert: Adelboden, 27. Februar 2013
Amtscup-Komitee Frutigen
Der Obmann: Martin Müller
Der Sekretär: Rolf Steiner
Amtschützenverband Frutigen
Der Präsident: Bruno Lüginbühl
Der Sekretär: Toni Bircher
Funktion | Name | Verein |
Obmann | Ferdinand Bircher | SV Frutigen |
Vize-Obmann | Adrian Thönen | SV Frutigen |
1. Sekretär | Rolf Steiner | SV Kandergrund |
2. Sekretär | Christian Germann | SS Adelboden |
Kassier | Kurt Schick | Kassier |
1. Schützenmeister | Dominik Eggen | SS Aeschi |
2. Schützenmeister | Pirmin Rumpf | SG Reichenbach |
Beisitzer | Fritz Ruchti | SG Kandersteg |
Vertreter des Amtsvorstandes | Hanspeter von Känel |
Die Amtschützen Frutigen wurden im Jahr 1933 gegründet. Seither findet alle Jahre an einem Maiwochenende das Amtschiessen, wechelweise in den Schiessanlagen Frutigen, Adelboden, Kandersteg, Reichenbach und Krattigen statt. Am Anlass nehmen jährlich ca. 130 Gruppen, resp. 800 Schützen teil.
Die Resultate werden in Kürze hier aufgeschaltet.