Das Amtsschiessen findet am 11. und 12. Mai 2024 in Adelboden statt.
- Schiessprogramm:
- Grundlagen:
Reglement des SSV
Ausführungsbestimmungen des KSV Bern
Alle in diesem Reglement aufgeführten Tätigkeiten und Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für Frauen. - Waffenarten:
Standartgewehr, Karabiner, Sturmgewehr 57 und Sturmgewehr 90. Sinngemäss für Karabiner gilt das Reglement auch für Langgewehre. - Trefferfeld:
Scheibe B4 - Schusszahl:
3 Schüsse Einzelfeuer in je 1 Minute
2 x 3 Schüsse Kurzfeuer in je 1 Minute
6 Schüsse Seriefeuer in 1 Minute
Probeschüsse sind keine gestattet
Sturmgewehre dürfen nur mit 15 Schuss geladen werden. - Stellung:
Für Standartgewehr, Karabiner liegend frei
Für Sturmgewehr 57 ab Mittel- oder Vorderstütze
Für Sturmgewehr 90 ab Zweibeinstütze - Altersvergünstigung:
Veteranen und Seniorveteranen sowie Inhaber eines Invalidenausweises können mit dem Karabiner liegend aufgelegt schiessen. - Munition:
Es darf nur mit unveränderter Ordonnanzmunition, die von der Schiessleitung abgegeben wir, geschossen werden. - Rangordnung:
- Gruppen:
Die Summe der 90 Schüsse ergibt das Gruppenresultat. Bei Gleichheit entscheiden zuerst die höheren Einzelresultate, dann die höheren Tiefschüsse des Seriefeuers, dann die höhere Alterssumme über den Rang. - Einzel: Die Summe der 15 Schüsse ergibt das Einzelresultat. Bei Gleichheit entscheidet zuerst der höhere Tiefschuss des Seriefeuers, dann das höhere Alter über den Rang.
- Schusskontrolle:
Bei handgezeigtem Amtschiessen muss eine Schusskontrolle geführt werden, inklusive notieren des Tiefschusses des Seriefeuers (in 100er Wertung) wenn das Resultat höher als 55 Punkte ist.
- Gruppen:
- Wanderpreise:
- Gruppen:
Die Gesellschaft mit dem höchsten Gruppenresultat erhält bis zum nächsten Amtschiessen die vom Frauenverein Frutigen gestiftete Standarte in Verwahrung. Diese Gesellschaft ist für die Standarte, sowie für allfällige entstandene Schäden, haftbar. Die zwei weiteren Gesellschaften mit den nächsthohen Gruppenresultaten erhalten ebenfalls einen Wanderpreis bis zum nächsten Amtschiessen. - Einzel:
Der Schütze mit dem höchsten Einzelresultat erhält bis zum nächsten Amtschiessen einen Wanderpreis in Verwahrung. Je ein weiterer Wanderpreis geht an den höchsten Veteranen, die höchste Dame, bzw. an den höchsten Jungschützen. Jeder Schütze ist mehrfach gabenberechtigt.
- Gruppen:
- Auszeichnungen:
- Gruppen:
Die höchste Gruppe die sich ausnahmslos aus Jungschützen und Junioren zusammensetzt, erhält ein Präsent zum Behalt, dieses wird jährlich von einem Spender/Sponsor zur Verfügung gestellt. - Einzel:
Als Auszeichnung wird bei erreichen einer gewissen Punktezahl ein Kranzabzeichen oder eine Kranzkarte (Wert gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung) abgegeben. Weiter wird bei erreichen einer gewissen Punktezahl eine Ehrenmeldungskarte abgegeben. Bei Vorweisen von 6, 12, 18, 24, 30, 36, 42, 48, etc. Ehrenmeldungskarten werden verschiedene Spezialauszeichnungen abgegeben. Änderungen bezüglich der Abgabe von Spezialauszeichnungen werden an der Delegiertenversammlung bestimmt. Beim Bezug der Spezialauszeichnungen werden die Ehrenmeldungskarten von einem Vorstandsmitglied abgestempelt. Kontrolle wird keine geführt. Der höchste Junior erhält eine Spezialgabe als Behalt.
- Gruppen:
- Kosten:
Kostenträger sind die am Amtschiessen teilnehmenden Schützinnen und Schützen. Die Höhe des Doppelgeldes wird jährlich an der Delegiertenversammlung beschlossen. - Vorübung:
Das Organisieren der Vorübung ist Sache der jeweiligen Platzgesellschaft. Am Freitag vor dem Amtschiessen wird auf dem Durchführungsplatz von den Vereinen eine Vorübung, bei Andrang mit gekürztem Programm, durchgeführt. - Dauer:
Der Gruppenwettkampf darf nicht länger als drei Tage dauern.
- Grundlagen:
- Bestimmungen:
- Durchführungsort:
Das alljährlich zur Durchführung gelangende Amtschiessen soll in der Regel vor dem Eidg. Feldschiessen, und wenn möglich abwechslungsweise auf den Schiessplätzen Frutigen, Adelboden, Kandersteg, Reichenbach und Krattigen abgehalten werden. Die durchführenden Gesellschaften haben die Möglichkeit, den Anlass über die elektronische Trefferanzeige abzuwickeln. - Teilnahmeberechtigung:
Jede Mitgliedsgesellschaft des Amtschützen-Verbandes Frutigen kann sich mit einer beliebigen Anzahl Gruppen am Wettkampf beteiligen. Die Gruppen haben sich mit unterschiedlichen Namen zu bezeichnen. Am Wettkampf können nur Schützen teilnehmen, die in ihrer Gesellschaft auch die Bundesübungen schiessen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Schütze während mindestens 3 Jahren der teilnahmeberechtigten Gesellschaft angehört. - Gruppenzusammensetzung:
Je sechs Mann der gleichen Gesellschaft bilden eine Gruppe. Die personelle Zusammensetzung der Gruppen ist Sache der Gesellschaften. Bei der Anmeldung müssen alle Namen, ausser bei Jungschützen und Juniorengruppen, angegeben werden. Beim Bezug der Standblätter dürfen höchstens 2 Schützen mutiert werden, ansonsten wird die Gruppe nicht rangiert. - Gruppenchef:
Jede Gruppe ernennt einen Gruppenchef, dieser ist verantwortlich, dass alle seine Schützen zur festgelegten Zeit zum Schiessen antreten. - Nicht komplette Gruppen:
Für fehlende Schützen wird Null eingetragen. Nicht komplette Gruppen werden nicht rangiert. - Einzelschützen:
Einzelschützen sind nur zugelassen, wenn sie einer Gesellschaft, welche bereits mit mindestens einer Gruppe teilnimmt, angehören. - Anmeldung:
Anmeldung der Gruppen ist Sache der Gesellschaften. - Auslosung:
Punkto Schiesszeit dürfen Wünsche in Form von Halbtagen angebracht werden, der Aufdruck auf den Anmeldecouverts ist zu beachten. Der Vorstand hat die Wünsche, soweit möglich, zu erfüllen. Die angemeldeten Gruppen werden vom Amtsvorstand ca. 1 Monat vor dem Amtschiessen ausgelost. - Schiessprogramm:
Die Reihenfolge zum Schiessen wird in einem Programm bekanntgegeben, welches rechtzeitig den Gesellschaften zugestellt wird. Ebenfalls werden alle Auszeichnungslimiten darin angegeben. - Vorschiessen:
Das Vorschiessen einzelner Schützen in Gruppen ist nicht erlaubt, diese Schützen werden nur in der Einzelrangliste rangiert. Teilnehmer des Vorschiessens sind nicht berechtigt zum Bezug eines Preises gemäss Artikel 1.9.2 - Schiesszeit:
Die Gruppen müssen zur ausgelosten Zeit vollständig antreten, Verschiebung oder Wechsel mit anderen Gruppen ist nicht gestattet. - Schiesskomitee:
Geschossen wird auf Kommando.
Der Amtsvorstand bildet das Schiesskomitee mit dem Amtspräsidenten als Vorsitzenden.
Der Amtschützenmeister leitet das Schiessen, ihm stehen als Ablösung der zweite, dritte oder vierte Schützenmeister zur Seite.
Der Amtkassier führt das Rechnungsbüro, ihm stehen der Sekretär und zwei Bürohilfen von der durchführenden Gesellschaft zur Seite, ebenfalls ist er für das Kasse- und Rechnungswesen zuständig, auf Ende des Vereinsjahres legt er die abgeschlossene Rechnung zur Revision vor. Mit der durchführenden Gesellschaft und dem Festwirt ist sofort abzurechnen. - Schiessen auf handgezeigte Scheiben:
Schiesst ein Schütze mehr Schüsse als in der betreffenden Serie vorgesehen sind, so wird die gleiche Anzahl bester Schüsse gestrichen. Der Schütze wird einmal verwarnt und im Wiederholungsfall disqualifiziert. Werden einem Schützen ohne eigenes Verschulden, mehr Schüsse als in der betreffenden Serie vorgesehen sind, gezeigt, so ist die Serie zu wiederholen. Die Munition wird zur Verfügung gestellt. - Schiessen auf elektr. Scheiben:
Fällt eine elektr. Scheibe während des Programms plötzlich aus, entscheidet die Platzorganisation, wie und wie viel des Programms wiederholt werden muss. - Durchführende Gesellschaft:
Die Vereine die ihre Schiessanlage zur Verfügung stellen haben eine Standaufsicht, mit Kenntnis der elektr. Trefferanzeige, oder bei handgezeigter Anlage, Zeiger, Kleber, Kontrolleure und Standblattführer, während der ganzen Dauer des Schiessens, zu stellen. - Entschädigungen:
- Für Oberzeiger und Zeiger die zur Zeit üblichen Stundenansätze.
- Für Kleber, Kontrolleure und Warner Fr. 1'500.— pauschal für beide Tage.
- Für Bürodienste je Fr. 120.— für beide Tage
- Für Standbenützung Fr. 300.—
- Bei elektr. Trefferanzeige Fr. 0.10 pro Schuss
- Für Musikunterhaltung an der Rangverkündigung Fr. 100.—
- Verpflegung der Funktionäre gemäss Einsatzdauer
- Die Hülsen gehen in Eigentum der durchführenden Gesellschaft über.
- Rangverkündigung:
Die Rangverkündigung findet im Anschluss an das Schiessen statt. - Schiessbericht:
Nach Abschluss des Schiessens haben die Organisatoren den Schiessbericht innert 8 Tagen an den OSV, z. Hd. des 2. Schützenmeisters einzusenden unter gleichzeitiger Einzahlung der Beiträge an SSV / KSVBE / OSV auf das Konto des OSV in Interlaken. Gleichzeitig ist die Anmeldung für das folgende Jahr beim 2. Schützenmeister des OSV einzureichen. - Presse:
Der Amtsvorstand hat nach dem Anlass einen Pressebericht zu erstellen. Nach Möglichkeit ist ein Pressevertreter zur Rangverkündigung einzuladen. - Rangliste:
Jeder teilnehmenden Gesellschaft werden genügend Ranglisten gesandt. - Reklamationen:
Reklamationen, betreffend Schiessen oder Schiessaufsicht, sind vom Schützen oder der Gesellschaft beim Schiesskomitee anzubringen, wo diese auch erledigt werden.
Gegen Entscheide des Schiesskomitees können Gesellschaften oder Schützen innert 14 Tagen, von der Bekanntgabe des Entscheides an, beim zuständigen KSVBE Beschwerde einreichen. Letzte Beschwerdeinstanz ist das Zentralkomitee des SSV. - Missachtung:
Resultate die unter Missachtung dieses Reglements geschossen wurden, sind ungültig zu erklären. Der Schütze hat kein Anrecht auf Rückerstattung des Doppelgeldes. Weitere Disziplinarmassnahmen bleiben vorbehalten. - Reglementänderung: Abänderungsanträge von Gesellschaften sind, bis zum 31. Dezember vor der Delegiertenversammlung, schriftlich und begründet dem Präsidenten des Amtschützen-Verbandes Frutigen einzureichen.
- Inkrafttreten:
Dieses Reglement wurde an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom: 24. Februar 2004 in Adelboden genehmigt, sowie an der DV 2006 geändert, und tritt ab sofort in Kraft. Es ersetzt alle früheren Reglemente.
- Durchführungsort:
Bruno Luginbühl Toni Bircher
Genehmigt: Oberländischer Schützenverband
Der Vorstand der Amtsschutzen besteht aus folgenden Personen:
Funktion | Name | Verein | |
Präsident | vakant | ||
Vize-Präsident | Andreas Bühler | SG Reichenbach | |
Kassierin | Franziska Thönen | SV Frutigen | |
Sekretär | Hanspeter von Känel | SS Aeschi | |
1. Schützenmeister | Hanspeter von Känel | SG Reichenbach | |
2. Schützenmeister | Markus Indermühle | SG Krattigen | |
3. Schützenmeister | Adrian Wenger | FS Kandergrund | |
4. Schützenmeister | Daan Grobben | SG Kandersteg |
Die Amtschützen Frutigen wurden im Jahr 1933 gegründet. Seither findet alle Jahre an einem Maiwochenende das Amtschiessen, wechelweise in den Schiessanlagen Frutigen, Adelboden, Kandersteg, Reichenbach und Krattigen statt. Am Anlass nehmen jährlich ca. 130 Gruppen, resp. 800 Schützen teil.